
Ich erfahre Gewalt
Was ist zu tun?
Gewalterfahrungen überfordern Menschen. Bei erlebter Gewalt zerbricht etwas in mir: Vertrauen, die Basis menschlichen Zusammenlebens.
Erlebte Gewalt ist traumatisierend.
Bild von Ruth Archer auf Pixabay
Hilfemöglichkeiten
„Mut brüllt nicht immer nur. Mut kann auch die leise Stimme am Ende des Tages sein, die sagt: Morgen versuche ich es nochmal.“ – Mary Anne Radmacher (Schriftstellerin)
Frauennotrufe
In 14 Bundesländern Deutschlands gibt ca. 200 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen, die unter einem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff) organisiert sind. Brauchen Sie Adressen: Tippen Sie auf das obere runde Bilde
Beratungsstelle
Viele Vereine bieten Frauen in Not unterschiedliche Hilfen in Form von Beratungen an. Für mehr Informationen: Tippen Sie auf das obere runde Bild
Frauenhäuser
In Deutschland gibt es ca. 182 Frauenhäusern (Stand 2019). Jede Frau, die Gewalt erfährt oder von Gewalt bedroht wird, kann in ein Frauenhaus gehen. Die Adressen von Frauenhäuser werden nicht öffenlich gemacht, um die Frauen zu schützen. Einerseits findet der erste Kontakt meist telefonisch statt, anderseits stellen auch Institutionen (z.B. Polizei, Ämter) den Kontakt her. Für mehr Informationen: Tippen Sie auf das obere runde Bild
Selbsthilfe und mehr
“Die Angst der Frauen vor der Gewalt der Männer ist der Spiegel der Angst der Männer vor furchtlosen Frauen.” - Schriftsteller Eduardo Galeano

Selbsthilfegruppen
In einer Selbsthilfegruppe schließen sich Menschen zusammen, die ähnliche Probleme habe und sich gegenseitig unterstützen, motivieren um ihre Probleme zu bewältigen. Mit anderen Worten: Sie nehmen ihr Schicksal selber in die Hand. Selbsthilfegruppen gibt es schon immer in einer modernen Gesellschafft. Tippen Sie auf das obere runde Bild, um Adressen und Telefonnummern zu erhalten.
Istanbul-Konvention
Ziel ist die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Frauen. Seit dem 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland als ein rechtlich bindendes völkerrechtliches Abkommen in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Es gibt vier Handlungsfelder in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen: + Prävention von Gewalt gegen Frauen, + Schutz von Frauen vor Gewalt, + Strafverfolgung von Gewalt + sowie eine in sich stimmige Politik (Politikkohärenz). Zum vertieften Weiterlesen, tippen Sie auf das runde Bild.
eigene Erfahrung
„Ich habe überlebt!“, so könnte ich meine Überschrift in meinem Leben wählen. Als Ostdeutsche, bin ich hinter dem Eisernen Vorhang aufgewachsen. Ich hatte schon keine leichte Kindheit. Aber in der Berufsschulzeit erlebte ich sexuelle Gewalt. Trotz eines Mutes zur Volkspolizei“ zu gehen und mein Leid dort bei den Verantwortlichen vorgetragen zu haben, ließen die DDR-Behörde meinen Fall, wie so viele ähnliche Fälle, unter dem Schreibtisch fallen, im Sinne: Im Sozialismus gibt es keine solchen Straftaten. Unser Land ist sauber. Ich wurde allein gelassen; den Tätern ausgesetzt. Mein Vertrauen auf Hilfe zu bekommen, war für lange Zeit gebrochen. Heute muss ich immer wieder daran arbeiten, Vertrauen in andere Menschen zu setzen. Was blieb! Narben, bis heute.
Sicherheit garantieren / Nein sagen, nicht mit mir!
„Sicherheit“ ist das übergeordnete Ziel, die Gewalt zu durchbrechen und das erlittene Trauma zu bewältigen